Gutachten für steuerliche Zwecke

  • Gutachten gemäß § 198 BewG i.V.m. der Feststellung von Erbschaftssteuer
  • Sachverständige Beurteilung zur Restnutzungsdauer und Abschreibung von Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Gutachten zu Teilwertermittlungen, zu Entnahmen und Teilwertabschreibungen sowie zur Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem Einkommensteuergesetz (§§ 6, 16 EStG)
  • Gutachten zum beizulegenden Zeitwert (nach IAS 16 und IAS 40)